Keine Spielräume für eine Steuerbegünstigung
Keine weitere Verlängerung der Steuerförderung für Pflanzenzölkraftstoffe
Die Ende 2009 beschlossene Verlängerung der Steuerentlastung für Pflanzenölkraftstoffe läuft Ende 2012 aus
(25.07.12) - Der Absatz von Pflanzenölkraftstoffen kann durch steuerliche Anreize derzeit nicht weiter verbessert werden. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10215) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10027) schreibt, führt bereits die heutige Steuerregelung zu einer Überkompensation bei Pflanzenölkraftstoff. Dies habe dazu geführt, dass "die europarechtlich zulässigen Spielräume für eine Steuerbegünstigung vollständig ausgeschöpft wurden".
Die Ende 2009 beschlossene Verlängerung der Steuerentlastung für Pflanzenölkraftstoffe läuft Ende 2012 aus. Eine weitere Verlängerung ist nach Angaben der Bundesregierung nicht beabsichtigt, da weiterhin die Möglichkeit bestehe, Pflanzenölkraftstoff im Wege des Quotenhandels zur Erfüllung der Biokraftstoffquote einzusetzen.
Der Absatz von Pflanzenölkraftstoff sei im ersten Quartal 2012 zwar gestiegen. Aber dennoch bewege sich der Absatz dieser Kraftstoffart – besonders im Vergleich zum Konkurrenzprodukt Biodiesel – auf eher niedrigem Niveau, schreibt die Bundesregierung. (deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.