Löschpflicht für Internet-Plattformen
Gesetzentwurf: Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht zustimmungsbedürftig
Konflikt mit dem Medienrecht bzw. der Medienaufsicht der Länder besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht
Die Deutsche Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (18/12727) im Bundestag eingebracht, mit dem große Internet-Plattformen wie Twitter und Facebook zu wirksameren und schnelleren Löschverfahren für rechtswidrige Inhalte verpflichtet werden sollen. Zur Verfahrensbeschleunigung hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Entwurf bereits wortgleich als eigenen Gesetzentwurf (18/12356) eingebracht und am 19. Mai in erster Lesung im Plenum beraten, während der Regierungsentwurf gemäß den Verfahrensvorschriften zunächst dem Bundesrat zugegangen war.
Die Länderkammer hat den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 2. Juni beraten und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Demnach bezeichnet der Bundesrat die Schätzung der Bundesregierung für den Erfüllungsaufwand durch die Justiz der Länder von nur 300.000 Euro im Jahr als "schwer nachvollziehbar". Auch stellt die Länderkammer die vorgesehene Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz für die Durchsetzung des Gesetzes in Frage. Sie deutet hier eine mögliche Kollision mit Länderzuständigkeiten an und verlangt eine Prüfung, ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist. Daneben äußert der Bundesrat eine Reihe inhaltlicher Anregungen, Einwände und Bedenken.
In ihrer Gegenäußerung bleibt die Bundesregierung bei ihrer Kostenschätzung für den Erfüllungsaufwand. Außerdem schreibt sie: "Ein Konflikt mit dem Medienrecht bzw. der Medienaufsicht der Länder besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht." Deshalb sei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht zustimmungsbedürftig. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.17
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