Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung
Regierung: Eine Million Menschen sind "unterbeschäftigt", aber nicht offiziell arbeitslos
Im März 2010 seien 595.900 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Wirtschaftszweig "Arbeitnehmerüberlassung" beschäftigt gewesen
(25.11.10) - Etwa eine Million Personen sind derzeit in der Statistik als "unterbeschäftigt" erfasst, werden jedoch nicht als offiziell arbeitslos gezählt. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/3654) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/3304) hervor, in der auf den Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit "Umfassende Arbeitsmarktstatistik – Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung" verwiesen wird.
Als unterbeschäftigt gelten danach zum Beispiel Personen, die in beruflichen Eingliederungsmaßnahmen stecken oder vorruhestandsähnliche Regelungen in Anspruch nehmen.
Im September 2010 habe die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen bundesweit 7,2 Prozent betragen, die Unterbeschäftigungsquote 9,7 Prozent, heißt es weiter. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen habe sich von September 2009 auf September 2010 um 700 auf 915.800 verringert. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen sei von 29,9 Prozent auf 33,1 Prozent gestiegen, weil die Zahl der Arbeitslosen insgesamt deutlich stärker abgenommen habe als die Zahl der Langzeitarbeitslosen, schreibt die Regierung.
Im März 2010 seien 595.900 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Wirtschaftszweig "Arbeitnehmerüberlassung" beschäftigt gewesen. Das entspreche einem Anteil von 2,2 Prozent. Im März 2005 habe es 336.300 Beschäftigte in diesem Wirtschaftszweig gegeben, und der Anteil habe sich auf 1,3 Prozent belaufen, heißt es in der Antwort.
Nach der aktuellen Finanzplanung sind laut Regierung für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Jahren 2011 bis 2014 Mittel in folgender Höhe veranschlagt: Für 2011 sind es
5.300.000.000 Euro, für 2012 sind es 4.400.000.000 Euro, für 2013 und 2014 dann jeweils 4.100.000.000 Euro. Zur Höhe der Mittelzuweisungen für die einzelnen Grundsicherungsstellen könne derzeit keine Aussage getroffen werden, schreibt die Regierung. Der Grund seien noch nicht näher bezifferbare eventuelle Sonderprogramme beziehungsweise einzelne Eingliederungsleistungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.