Finanztransaktionssteuer dient Einnahmenerzielung
Finanzmarkt-Compliance: Ausgestaltung der ersten Stufe der Finanztransaktionssteuer
Stabilisierende Wirkungen auf die Finanzmärkte werden aber vor allem durch Maßnahmen der Finanzmarktregulierung erzielt
(25.11.14) - Die Deutsche Bundesregierung hält es nach wie vor für möglich, dass bis Ende des Jahres 2014 tragfähige Lösungen für die Ausgestaltung der ersten Stufe der Finanztransaktionssteuer gefunden werden. Dies könne aber nur im Konsens mit den an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten europäischen Länder gelingen, heißt es in einer Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/2995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2855). Angestrebt werde eine Steuer mit breiter Bemessungsgrundlage und einem niedrigen Steuersatz.
Wie die Bundesregierung außerdem mitteilt, dient die geplante Finanztransaktionssteuer der Erzielung von Einnahmen. Zwar werde die Steuer auch dazu beitragen, unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zurückzudrängen. "Stabilisierende Wirkungen auf die Finanzmärkte werden aber vor allem durch die bereits ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen der Finanzmarktregulierung erzielt." (Deutsche Bundesregierung: ra)
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