KBA-Beirat stärkt Verbraucherschutz


Verbraucherschutz und das Kraftfahrt-Bundesamt - Die Aufgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind in § 2 des Gesetzes über die Errichtung des KBA geregelt
Erhöhte Transparenz des Verwaltungshandelns des KBA



Mit der Einrichtung des Beirates beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist aus Sicht der Deutschen Bundesregierung "der Stärkung der Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes Rechnung getragen worden". Der Beirat unterstütze das KBA beratend und erhöhe die Transparenz des Verwaltungshandelns des KBA, heißt es in der Antwort der Regierung (19/15322) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14686).

Der Beirat beim KBA habe sich bislang in zwei Sitzungen mit in die Zuständigkeit des KBA fallenden Themen befasst, schreibt die Regierung und führt unter anderem die technische Ausstattung des KBA für die Fahrzeuguntersuchungen speziell im Emissionsbereich, die Rückrufdatenbank beim KBA, den Sachstand zu Software-Updates bei Diesel-Fahrzeugen und die Veröffentlichung von Rückrufbescheiden durch das KBA an. Bislang habe der Beirat "keine formellen Empfehlungen ausgesprochen, sondern mit dem KBA eine offene Diskussion über die verschiedenen Themen geführt", heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 26.02.20


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