Bislang vorrangig von großen Firmen genutzt


Arbeitszeitkonten steigern interne Flexibilität von Unternehmen
Die Deutsche Bundesregierung will verstärkt über die Möglichkeit dieser Konten informieren

(26.03.12) - Zwei Prozent aller Betriebe in Deutschland führen für ihre Mitarbeiter Arbeitszeitguthaben. Daraus kann zum Beispiel Pflegezeit oder der frühere Renteneintritt bestritten werden. Die Deutsche Bundesregierung will verstärkt über die Möglichkeit dieser Konten informieren. Seit 2009 können Mitarbeiter Arbeitszeitguthaben ("Wertkonten") mit dem Ziel einer längerfristigen Freistellung aufbauen. Das so genannte Flexi II-Gesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) macht dies möglich. Allerdings nutzen noch zu wenige Betriebe und Beschäftigte dieses Angebot.

Der demografische Wandel fordert, die Arbeitswelt neu zu gestalten. Länger arbeiten ist für die Menschen möglich und volkswirtschaftlich nötig. Im Jahr 2009 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wertguthaben mit dem so genannten Flexi II-Gesetz verbessert worden. Wertguthaben sind ein Instrument, das den Beschäftigten im gesamten Lebenslauf Flexibilität und Freiraum bei ihrer Arbeitszeitorganisation geben kann. Die Wertguthaben können für Pflegezeiten oder einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge genutzt werden. Für die Unternehmen sind derartige Angebote an die Mitarbeiter in Zeiten knappen Fachkräfteangebots ein deutlicher Vorteil im Wettbewerb. Sie steigern die interne Flexibilität der Betriebe.

Das Bundesarbeitsministerium hat untersuchen lassen, in welchem Umfang die Möglichkeiten der neuen Regelungen genutzt werden. Hierzu wurde das Sozialforschungsinstitut Infratest mit einer repräsentativen Unternehmensbefragung beauftragt.

Der Bericht wurde vom Kabinett zur Kenntnis genommen und wird dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Die wichtigsten Ergebnisse:

>> Insgesamt gaben 44 Prozent aller befragten Betriebe
mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an, Arbeitszeitkonten-Regelungen zu haben. Allerdings müssen diese Arbeitszeitkonten bei etwa zwei Dritteln der befragten Betriebe bis zum Jahresende ausgeglichen werden. Sie fallen somit definitionsgemäß nicht unter den Geltungsbereich des "Flexi II"-Gesetzes.

>> Seit 2009 führen rund 40.000 Betriebe in Deutschland (das sind rund 2 Prozent) langfristige Wertkonten im Sinne des "Flexi II"-Gesetzes. Vorreiter sind Betriebe mit 500 und mehr Beschäftigten (13 Prozent). Im öffentlichen Dienst beträgt der Anteil 7 Prozent.

>> In der Privatwirtschaft haben vor allem Unternehmen der Chemie- und Metallindustrie Wertkonten eingeführt. Nach aktuellen Angaben der Chemieindustrie verfügt dort etwa die Hälfte der Beschäftigten über ein Langzeitkonto im Rahmen der Demografie-Tarifverträge. Das sind rund 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

>> Arbeitszeitkonten werden vor allen für den früheren Renteneintritt genutzt. Bislang werden sie nicht zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben, zur Pflege von Angehörigen oder zur Weiterbildung aufgebaut.

Nachahmung erwünscht
Auch gut ein Drittel der Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten hat eigenen Angaben zufolge flexible Arbeitszeitregelungen. In Großbetrieben mit 500 und mehr Beschäftigten haben rund 90 Prozent entsprechende Vereinbarungen. Lediglich gut zwei Prozent aller Betriebe haben dagegen Konten, bei denen ein fest definierter Ausgleichszeitraum von mehr als einem Jahr gilt. Das bedeutet also ein echtes Flexikonto, bei dem die Zeiten nicht innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden müssen, sondern für Familienpflege oder früheren Renteneintritt genutzt werden können.

Das Bundesarbeitsministerium will deshalb gemeinsam mit den Sozialpartnern dafür sorgen, dass Betriebe noch besser über das neue Gesetz informiert werden. Die Sozialpartner wollen zudem mögliche Hilfestellungen für kleine und mittlere Unternehmen ausloten.

Arbeitnehmer können Wertguthaben unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anlegen, wenn sie genügend Arbeitszeit und Arbeitsentgelt angesammelt haben. Ein Aufbau der Wertguthaben ist beispielsweise möglich aus dem laufenden Gehalt, Überstundenvergütungen, Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) oder nicht genommenen Urlaubstagen.

Flexible Arbeitszeitkonten sind ein modernes personalpolitisches Instrument. Für qualifizierte Fachkräfte sind Arbeitgeber attraktiv, bei denen die Arbeitszeitgestaltung mit individuellen Lebensphasen harmonisiert werden kann. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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