Job-Daten in Internetforen
Vorsicht bei Offenbarung des Privatlebens im Internet: Arbeitgeber dürfen auch in sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten
Ein mögliches Vorgehen von Arbeitgebern gegen Mitarbeiter habe sich aber an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu orientieren
(28.01.14) - Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies sei dann zulässig, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich seien, teilte die Regierung in ihrer Antwort (18/161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/117) mit. Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Informationen setzte allerdings voraus, "dass sie nach Art und Umfang in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist".
Ein mögliches Vorgehen von Arbeitgebern gegen Mitarbeiter habe sich an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu orientieren, hieß es weiter. Dies gelte auch, wenn der Anlass dafür kritikwürdige Äußerungen in sozialen Netzwerken oder Internetforen seien.
Der Datenschutz solle künftig im Übrigen einer Grundverordnung unterliegen, die derzeit auf EU-Ebene verhandelt werde, teilte die Regierung weiter mit. Dazu gehörten auch Fragen des Datenschutzes in sozialen Netzwerken und Internetforen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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