Angehörigengespräche & postmortale Organspenden
Hirntod und Organspende: Bundesregierung gegen verbindliche Richtlinien für Angehörigengespräche
Über das Transplantationsgesetz hinausgehende Regelungen seien "weder erforderlich noch sächlich angezeigt"
(29.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung hält die Schaffung allgemein verbindlicher Richtlinien für den Ablauf von Angehörigengesprächen bei postmortalen Organspenden nicht für empfehlenswert. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende stehenden individuellen und komplexen Detailfragen könnten darin nicht abgebildet werden, heißt es in der Antwort (17/9334) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9240).
Die Regierung schreibt weiter, sie halte über das Transplantationsgesetz hinausgehende Regelungen für "weder erforderlich noch sächlich angezeigt". Danach sei es möglich, bereits im Vorfeld einer Hirntoddiagnostik "abstrakt über eine mögliche Organspende zu sprechen". Allerdings sei ein Angehörigengespräch "mit dem konkreten Ziel der Klärung, ob der mögliche Organspender eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben hat und wie deren Inhalt aussieht", erst nach Feststellung des Hirntods zulässig.
Nach Darstellung der Bundesregierung sollten die Angehörigengespräche ergebnisoffen geführt werden. Weiter heißt es in der Antwort, der Regierung lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in ihren Schulungen eine Ausrichtung der Angehörigengespräche dahingehend empfiehlt, eine Zustimmung zur Organspende zu erhalten. Wie die Regierung weiter schreibt, bietet die DSO nach ihrer Kenntnis zu den Angehörigengesprächen auch keine Schulungen nach der NLP-Methode an. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>