Zahl der Tierversuche in der Europäischen Union


Deutsche Bundesregierung kann Ansteigen von Tierversuchen durch REACH nicht erkennen
Der Europäischen Chemikalienagentur ECHA lägen jedoch Angaben über 1849 neue Tierversuche vor, die als Referenzjahr 2009 angeben


(03.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung kann keine Auskunft darüber geben, ob sich infolge der REACH-Verordnung die Zahl der Tierversuche in der Europäischen Union erhöht hat. Die REACH-Verordnung regelt seit 2007 die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

In der Antwort der Bundesregierung (17/9020) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8852) erläutert die Regierung, dass die Europäische Kommission zwar statistische Daten über Versuchstiere erhebe und alle drei Jahre publiziere, es gebe aber keine Erfassung der infolge der REACH-Verordnung verwendeten Tiere. Nach den neusten statistischen Berichten der EU-Kommission sei jedoch festzustellen, dass diese "bislang" nicht erkennbar angestiegen seien.

Der Europäischen Chemikalienagentur ECHA lägen jedoch Angaben über 1849 neue Tierversuche vor, die als Referenzjahr 2009 angeben. Die Agentur geht davon aus, dass solche Studien nach 2009 für Versuche im Rahmen von REACH durchgeführt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen