Transparenz bei den Benzinpreisen


Tankstellen und Preistransparenz: Bundesregierung meint, dass zu viel Transparenz dem Wettbewerb schade
Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas


(24.07.12) - Zu viel Transparenz bei den Benzinpreisen kann nach Ansicht der Bundesregierung den besonders schutzwürdigen kleinen und mittleren Tankstellenunternehmen schaden. Wie aus der Gegenäußerung der Bundesregierung (17/10253) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (17/10060) hervorgeht, würde die geforderte Pflicht zur Meldung jeder Änderung der Endkundenpreise den bürokratischen Aufwand unverhältnismäßig erhöhen.

Im Gesetzentwurf der Regierung ist eine wöchentliche Sammelmeldung der Preise vorgesehen. Hinzu komme noch ein weiteres Argument: "Die Bundesregierung teilt zudem die Befürchtung der freien Tankstellen, dass die großen Mineralölgesellschaften, störenden Wettbewerb‘ durch die freien Tankstellen durch eine Veröffentlichung der Endkundenpreise noch leichter identifizieren und durch gezieltes Unterbieten der Preise unterbinden können."

Die erhöhte Preistransparenz mache es den großen Konzernen noch leichter, die freien Tankstellen aus dem Markt zu drängen. Auch eine Preisregulierung durch eine gesetzlich normierte Benzinpreisbremse wird von der Regierung "schon aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Erwägungen" abgelehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen