Transparenz bei den Benzinpreisen
Tankstellen und Preistransparenz: Bundesregierung meint, dass zu viel Transparenz dem Wettbewerb schade
Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
(24.07.12) - Zu viel Transparenz bei den Benzinpreisen kann nach Ansicht der Bundesregierung den besonders schutzwürdigen kleinen und mittleren Tankstellenunternehmen schaden. Wie aus der Gegenäußerung der Bundesregierung (17/10253) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (17/10060) hervorgeht, würde die geforderte Pflicht zur Meldung jeder Änderung der Endkundenpreise den bürokratischen Aufwand unverhältnismäßig erhöhen.
Im Gesetzentwurf der Regierung ist eine wöchentliche Sammelmeldung der Preise vorgesehen. Hinzu komme noch ein weiteres Argument: "Die Bundesregierung teilt zudem die Befürchtung der freien Tankstellen, dass die großen Mineralölgesellschaften, störenden Wettbewerb‘ durch die freien Tankstellen durch eine Veröffentlichung der Endkundenpreise noch leichter identifizieren und durch gezieltes Unterbieten der Preise unterbinden können."
Die erhöhte Preistransparenz mache es den großen Konzernen noch leichter, die freien Tankstellen aus dem Markt zu drängen. Auch eine Preisregulierung durch eine gesetzlich normierte Benzinpreisbremse wird von der Regierung "schon aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Erwägungen" abgelehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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