Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Piercings
Bundesregierung: Beteiligung an Behandlungskosten infolge von Piercings stärkt Solidarprinzip
Personen, die die sogenannte wunscherfüllende Medizin in Anspruch nähmen wurden sich unsolidarisch verhalten
(27.04.12) - Die Deutsche Bundesregierung hält an der Regelung fest, Versicherte an den Kosten für die Behandlung von Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge von Piercings und anderen Eingriffen aus ästhetischen Gründen zu beteiligen. In ihrer Antwort (17/9213) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8832) schreibt die Regierung, dies stärke das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Personen, die die sogenannte wunscherfüllende Medizin in Anspruch nähmen, "verhalten sich unsolidarisch und können insofern auch nicht mit umfassendem Schutz durch die Solidargemeinschaft rechnen".
Anders als von der Linksfraktion angezweifelt geht die Regierung davon aus, dass die Krankenkassen angemessen auf Einzelfälle reagieren können. So könnten die Krankenkassen "insbesondere die Begriffe "Piercing" und "ästhetische Operation" weit auslegen und hierunter allgemein jeden Eingriff fassen, der ohne medizinische Indikation auf Wunsch des Patienten dessen Erscheinungsbild verändert", heißt es in der Antwort.
Grundsätzlich fielen auch die von den Fragestellern erwähnten "Brandings" – das Einbrennen von Schriftzeichen oder Symbolen in die Haut –, "Subdermals" – Metalle, die unter die Haut eingebracht werden – oder auch andere weniger verbreitete Körpermodifikationen unter den Anwendungsbereich des entsprechenden Artikels im Fünften Sozialgesetzbuch. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).