Beschäftigung und Erbschaftssteuer


Finanzen: Regierung verteidigt Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
Die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des Gutachtens "Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer"


(30.04.12) - Gibt es eine Bedrohung der Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen durch die Erbschaftsteuer? - Die Deutsche Bundesregierung sieht dies so und hat die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium gegen die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform zurückgewiesen.

In der Antwort (17/9249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8993) heißt es, mit der Reform seien die Voraussetzungen für einen steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Fortführung der Unternehmen unter Sicherung der Arbeitsplätze geschaffen worden. Mit Blick auf die Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen seien die Verschonungen zielführend.

Die Bundesregierung "teilt deshalb nicht die Bedenken des Beirats". Das Gremium hatte unter anderem festgestellt, die weitreichenden erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen beim Unternehmensvermögen seien im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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