Mehr Sicherheit durch Patientenakte
Die Vereinbarkeit der elektronischen Patientenakte mit dem Datenschutz
Die elektronische Patientenakte ist eine freiwillige Anwendung für die Versicherten
Mit der elektronischen Patientenakte wird nach Ansicht der Deutsche Bundesregierung der Informationsaustausch von Gesundheitsdaten sicherer. Im Vergleich zu bisher genutzten Verfahren wie etwa Fax-Geräten werde die Sicherheit deutlich erhöht, heißt es in der Antwort (19/12152) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11756) der AfD-Fraktion.
Die Kommunikationswege, auf denen die Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur ausgetauscht werden, würden durch Verschlüsselungsverfahren kryptografisch geschützt. Zusätzlich würden Informationen in der elektronischen Patientenakte ausschließlich kryptografisch verschlüsselt abgelegt, wobei patientenindividuelle Schlüsse verwendet werden.
Die Zugriffsrechte auf die Patientenakte sollen schrittweise auf bestimmte Berufsgruppen ausgeweitet werden, zunächst auf Angehörige der Pflegeberufe, Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeuten und das Hilfspersonal in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Die elektronische Patientenakte sei eine freiwillige Anwendung für die Versicherten, heißt es in der Antwort weiter. Sie soll zu Jahresbeginn 2021 zur Verfügung stehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 01.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.