AfD gegen EU-Richtlinie zu Hinweisgebern
Unvereinbarkeit des Richtlinienentwurfs des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, mit dem Subsidiaritätsprinzip
Die EU habe gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "keine ausreichenden Kompetenzen für den Rechtssetzungsakt", heißt es in dem Antrag
Die AfD-Fraktion lehnt den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ab und fordert den Bundestag in einem Antrag (19/3188) auf, eine entsprechende Entschließung zu verabschieden.
Mit der Richtlinie werde eine verbesserte Durchsetzung des Unionsrechts beabsichtigt, indem Hinweisgebern ein Schutz vor Repressalien gegeben werden soll. Es sei aber unklar, inwieweit der Bereich der Gerichtsbarkeit als Teil des öffentlichen Sektors von der Richtlinie erfasst werde. Würde sie von der Richtlinie erfasst, käme es nach Ansicht der Fraktion zu einer Vielzahl von Verwerfungen, insbesondere zu einer Kollision mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz.
Die mit dem Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Regelungen griffen so in einen Bereich ein, "der originär den Mitgliedsstaaten respektive den Bundesländern obliegt, da er im Bereich des öffentlichen Rechts vor allem Fragen des Organisations-, Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften sowie des Beihilfe- und Dienstrechts berührt", schreiben die Abgeordneten.
Die EU habe gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "keine ausreichenden Kompetenzen für den Rechtssetzungsakt", heißt es in dem Antrag weiter. Die AfD meint, die Durchsetzung des Unionsrechts könne auch auf nationalstaatlicher Ebene verbessert werden, soweit es überhaupt als unzureichend einzustufen sei. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 06.09.18
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>