Deutsche Unternehmen entlasten
AfD fordert Ende des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sofort abschaffen
Die Bundesregierung soll dem Bundestag so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das seit dem 1. Januar 2023 gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufgehoben wird. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/13765).
Außerdem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene innerhalb der zweijährigen Umsetzungsfrist für die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) einsetzen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion behindert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den freien Handel. Es instrumentalisiere Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben in anderen Staaten. Dadurch werde die Souveränität anderer Staaten einschränkt, argumentiert die AfD-Fraktion. Weiterhin heißt es, das Gesetz schaffe Haftungsrisiken für Unternehmen, da sie für das Verhalten ihrer Zulieferer verantwortlich gemacht würden. Eine Folge werde sein, dass sich deutsche Unternehmen aus dem internationalen Handel zurückzögen, um Risiken zu minimieren. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.11.24
Newsletterlauf: 14.02.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).