Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetz
Bundesrat will keine offenen Investmentkommanditgesellschaften
"Mit dem inländischen Sondervermögen steht bereits eine Rechtsform zur Verfügung, in der das betriebliche Altersvorsorgevermögen international tätiger Unternehmen gebündelt werden kann"
(08.05.13) - Der Bundesrat verlangt einen Verzicht auf die Einführung von offenen Investmentkommanditgesellschaften. In einer Stellungnahme der Länder zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/13036) vorgelegt wurde, wird die Einführung dieser Gesellschaften als nicht erforderlich bezeichnet.
Nach Angaben der Bundesregierung soll es international tätigen Unternehmen durch die Gesetzesänderung erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Verlagerungsbestrebungen ins Ausland sollen so vermieden werden. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in der Investmentkommanditgesellschaft erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung.
Der Bundesrat hält dagegen: "Mit dem inländischen Sondervermögen steht bereits eine Rechtsform zur Verfügung, in der das betriebliche Altersvorsorgevermögen international tätiger Unternehmen gebündelt werden kann." In ihrer Gegenäußerung widerspricht die Bundesregierung und erklärt, die Sondervermögen seien nicht zur Umsetzung des Pension-Asset-Pooling in Deutschland geeignet, "weil sie selbst Körperschaftsteuersubjekte und damit regelmäßig keine transparenten Vehikel im sinne der Doppelbesteuerungsabkommen darstellen". (Deutscher Bundesrat: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.