Generalbundesanwalt prüft EGM Mobil
Kenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich der Smartphone-App EGM Mobil
Es sei bisher nicht ersichtlich, "dass die Nutzung der Anwendung an sich (das heißt bei Betrachtung unabhängig von den über sie übermittelten Inhalten) problematisch sein könnte"
Die Deutsche Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit es in der Türkei zu Festnahmen oder Befragungen von Personen kam, die auf der Übermittlung von Daten über die App "EGM Mobil" beruhen. Es handle sich dabei um eine Anwendung der Zentralbehörde der türkischen Polizei, die seit 2016 in den App-Stores von Apple und Google angeboten werde, heißt es in der Antwort (19/5499) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5151). Über die App könnten online Strafanzeigen erstattet sowie Fotos und Dokumente hochgeladen werden.
Es sei bisher nicht ersichtlich, "dass die Nutzung der Anwendung an sich (das heißt bei Betrachtung unabhängig von den über sie übermittelten Inhalten) problematisch sein könnte". Gleichwohl könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie als Medium verwendet werde, um Regierungskritiker zu denunzieren. "Zur Feststellung, ob im Zusammenhang mit der Smartphone Anwendung ein Anfangsverdacht für eine in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof fallende Straftat vorliegt, hat der Generalbundesanwalt einen Prüfvorgang angelegt", heißt es in der Antwort weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 15.01.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.