Auskunftspflicht von Behörden
Gesetzentwurf: Behörden sollen künftig die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit in untersuchten Betrieben informieren
Nach Ablauf der Frist ist vorgesehen, diese Informationen wieder zu löschen
Die Verbraucherinformation soll verbessert werden. Die Fraktion Die Linke legt dazu einen Antrag (19/4830) vor, der von der Deutschen Bundesregierung die Schaffung einer ausreichenden Rechtsgrundlage auf Basis des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zur Auskunftspflicht von Behörden über Verstöße von Unternehmen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften fordert. Die Abgeordneten beziehen sich damit auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (19/4726), der vorsieht, dass die Behörden künftig die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit in untersuchten Betrieben informieren sollen.
Nach Ablauf der Frist ist vorgesehen, diese Informationen wieder zu löschen. Eine frühere Regelung zur Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße sei seit dem Jahr 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen worden, weil mehrere Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten.
Die Linksfraktion fordert, die Löschfrist rechtssicher auf zwei Jahre zu verlängern. Darüber hinaus soll eine Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Einführung des "Hygiene-Smileys" oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Betrieben geschaffen werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 06.12.18
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