Umsetzung des EU-Markenrechts


Markenrechtsmodernisierungsgesetz: Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436
Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Dritten in Auftrag gegeben), wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)?



Nach einer möglichen Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz) fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung. Grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig, heißt es in der Kleinen Anfrage der Fraktion (19/6376).

Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Konkret wollen die Fragesteller unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des Gesetzesvorhabens bei der Bundesregierung eingegangen sind und nach welchen Kriterien Verbände, Fachkreise, Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstige externe Dritte in der Verbändeanhörung beteiligt waren und welche Vorschläge Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 01.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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