Umsetzung des EU-Markenrechts


Markenrechtsmodernisierungsgesetz: Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436
Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Dritten in Auftrag gegeben), wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)?



Nach einer möglichen Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz) fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung. Grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig, heißt es in der Kleinen Anfrage der Fraktion (19/6376).

Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Konkret wollen die Fragesteller unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des Gesetzesvorhabens bei der Bundesregierung eingegangen sind und nach welchen Kriterien Verbände, Fachkreise, Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstige externe Dritte in der Verbändeanhörung beteiligt waren und welche Vorschläge Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 01.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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