Tragfähigkeit von Lebensversicherungen
Run-Off-Plattformen: Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige und künftige Tragfähigkeit deutscher Lebensversicherungsgesellschaften im Zuge des Niedrigzinsumfeldes?
Hält die Bundesregierung, unter anderem im Rahmen der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes, mit Blick auf die Zinszusatzreserve, Erleichterungsmaßnahmen für die Lebensversicherungsgesellschaften für möglich?
Um die derzeitige und künftige Tragfähigkeit deutscher Lebensversicherungen im Zuge des Niedrigzinsumfeldes geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/1235). Die Deutsche Bundesregierung soll einen Überblick über die Unternehmen geben und differenzieren, ob sie noch klassische Lebensversicherungen im Bestand haben, noch Neugeschäft betreiben oder das Neugeschäft schon eingestellt haben. Außerdem erwarten die Abgeordneten Auskünfte zu Lebensversicherungsbeständen, die an Investoren verkauft wurden ("Run-Off-Plattformen").
Dabei geht es auch um die Frage, wie die Rechte der Versicherungsnehmer bei Übertragung ihrer Verträge auf "Run-Off-Plattformen" geschützt werden. Vor dem Hintergrund von Forderungen, dass ein Verkauf von Lebensversicherungsbeständen an eine "Run-Off-Plattform" nicht ohne Zustimmung der Kunden möglich sein soll, wird die Regierung gefragt, ob sie eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Run-Off-Plattformen: Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten „Run-off“ betreibt kein Neugeschäft mehr. Zusätzlich sind Gesellschaften gerade im Bereich der Lebensversicherungen dazu übergegangen, Teilbestände an spezialisierte Abwicklungsplattformen, so genannte "Run–off-Plattformen", zu übertragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang des Jahres 2017 erstmalig die Übertragung von klassischen Lebensversicherungsbeständen an externe Abwickler zugelassen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 26.03.18
Newsletterlauf: 11.05.18
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