Tragfähigkeit von Lebensversicherungen
Run-Off-Plattformen: Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige und künftige Tragfähigkeit deutscher Lebensversicherungsgesellschaften im Zuge des Niedrigzinsumfeldes?
Hält die Bundesregierung, unter anderem im Rahmen der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes, mit Blick auf die Zinszusatzreserve, Erleichterungsmaßnahmen für die Lebensversicherungsgesellschaften für möglich?
Um die derzeitige und künftige Tragfähigkeit deutscher Lebensversicherungen im Zuge des Niedrigzinsumfeldes geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/1235). Die Deutsche Bundesregierung soll einen Überblick über die Unternehmen geben und differenzieren, ob sie noch klassische Lebensversicherungen im Bestand haben, noch Neugeschäft betreiben oder das Neugeschäft schon eingestellt haben. Außerdem erwarten die Abgeordneten Auskünfte zu Lebensversicherungsbeständen, die an Investoren verkauft wurden ("Run-Off-Plattformen").
Dabei geht es auch um die Frage, wie die Rechte der Versicherungsnehmer bei Übertragung ihrer Verträge auf "Run-Off-Plattformen" geschützt werden. Vor dem Hintergrund von Forderungen, dass ein Verkauf von Lebensversicherungsbeständen an eine "Run-Off-Plattform" nicht ohne Zustimmung der Kunden möglich sein soll, wird die Regierung gefragt, ob sie eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Run-Off-Plattformen: Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten „Run-off“ betreibt kein Neugeschäft mehr. Zusätzlich sind Gesellschaften gerade im Bereich der Lebensversicherungen dazu übergegangen, Teilbestände an spezialisierte Abwicklungsplattformen, so genannte "Run–off-Plattformen", zu übertragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang des Jahres 2017 erstmalig die Übertragung von klassischen Lebensversicherungsbeständen an externe Abwickler zugelassen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 26.03.18
Newsletterlauf: 11.05.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.