FDP will Finanzamts-Zins senken


Die Deutsche Bundesregierung soll den Zinssatz für Nachzahlungszinsen zeitnah und realitätsgerecht nach unten korrigieren und dabei auch eine Koppelung an einen Referenzzinssatz prüfen
Der Bundesfinanzhof hat schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat, die ab dem Veranlagungszeitraum 2015 erhoben wurden geäußert



Der von den Finanzbehörden erhobene Zins bei Nachzahlungen soll gesenkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/2579), nachdem der Bundesfinanzhof in einem Urteil schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat erhoben hatte. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreite den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität beträchtlich, da sich ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt habe, schreibt die FDP-Fraktion unter Berufung auf das Urteil.

Der Richterspruch mache deutlich, dass der seit 50 Jahren bestehende Zinssatz von sechs Prozent im Jahr in Zeiten von lang andauernden Niedrigzinsen unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahler sei. Eine Absenkung sei geboten, so die FDP-Fraktion, die die Regierung zu einer Prüfung auffordert, ob der Zinssatz an einen Referenzzinssatz gekoppelt werden kann.

Außerdem macht die FDP-Fraktion auf eine weitere Ungleichbehandlung zwischen erhaltenen und gezahlten Zinsen aufmerksam: Vom Finanzamt erhaltene Zinsen sind steuerpflichtig, gezahlte Zinsen können aber nicht steuermindernd geltend gemacht werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.06.18
Newsletterlauf: 16.07.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen