FDP will Finanzamts-Zins senken
Die Deutsche Bundesregierung soll den Zinssatz für Nachzahlungszinsen zeitnah und realitätsgerecht nach unten korrigieren und dabei auch eine Koppelung an einen Referenzzinssatz prüfen
Der Bundesfinanzhof hat schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat, die ab dem Veranlagungszeitraum 2015 erhoben wurden geäußert
Der von den Finanzbehörden erhobene Zins bei Nachzahlungen soll gesenkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/2579), nachdem der Bundesfinanzhof in einem Urteil schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat erhoben hatte. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreite den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität beträchtlich, da sich ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt habe, schreibt die FDP-Fraktion unter Berufung auf das Urteil.
Der Richterspruch mache deutlich, dass der seit 50 Jahren bestehende Zinssatz von sechs Prozent im Jahr in Zeiten von lang andauernden Niedrigzinsen unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahler sei. Eine Absenkung sei geboten, so die FDP-Fraktion, die die Regierung zu einer Prüfung auffordert, ob der Zinssatz an einen Referenzzinssatz gekoppelt werden kann.
Außerdem macht die FDP-Fraktion auf eine weitere Ungleichbehandlung zwischen erhaltenen und gezahlten Zinsen aufmerksam: Vom Finanzamt erhaltene Zinsen sind steuerpflichtig, gezahlte Zinsen können aber nicht steuermindernd geltend gemacht werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.06.18
Newsletterlauf: 16.07.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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