Folgen der Digitalisierung für Taxigewerbe
Die FDP-Fraktion fragt an: Welche Regelungen des PBefG hält die Bundesregierung hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung und der damit einhergehenden neuen Geschäftsmodelle für überarbeitungswürdig?
Auch die Monopolkommission und Sharing-Experten würden insbesondere die aktuellen Regelungen zu Taxi- und Mietwagenverkehr als antiquiert und unflexibel kritisieren
Für innovative Mobilitätslösungen interessiert sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/556) verweisen die Abgeordneten darauf, dass das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) "schon heute nicht mehr zeitgemäß ist". Die Digitalisierung als neue Komponente des modernen Lebens wird in der Novelle nach Auffassung der Liberalen "nicht ausreichend berücksichtigt".
Auch die Monopolkommission und Sharing-Experten würden insbesondere die aktuellen Regelungen zu Taxi- und Mietwagenverkehr als antiquiert und unflexibel kritisieren.
Zudem habe die Verkehrsministerkonferenz der Länder am 10. November 2017 festgestellt, dass "insbesondere auch die rasche Entwicklung digitaler Technologien eine Anpassung des Personenbeförderungsrechts erfordert" und die Bundesregierung aufgefordert, "dem Änderungsbedarf durch zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes Rechnung zu tragen".
Die FDP-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund erfahren, welche Regelungen des PBefG die Bundesregierung hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung und der damit einhergehenden neuen Geschäftsmodelle für überarbeitungswürdig hält. Spezielle Nachfragen werden zur Zukunft des Taxigewerbes gestellt. So wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung plant, die Grundvoraussetzungen für das Erlangen eines Personenbeförderungsscheins (P-Schein) innerhalb des Taxigewerbes zu ändern. Gefragt wird auch, ob eine Reform der Wettbewerbsregulierung innerhalb des Taxigewerbes geplant ist. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 17.04.18
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