Folgen der Digitalisierung für Taxigewerbe
Die FDP-Fraktion fragt an: Welche Regelungen des PBefG hält die Bundesregierung hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung und der damit einhergehenden neuen Geschäftsmodelle für überarbeitungswürdig?
Auch die Monopolkommission und Sharing-Experten würden insbesondere die aktuellen Regelungen zu Taxi- und Mietwagenverkehr als antiquiert und unflexibel kritisieren
Für innovative Mobilitätslösungen interessiert sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/556) verweisen die Abgeordneten darauf, dass das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) "schon heute nicht mehr zeitgemäß ist". Die Digitalisierung als neue Komponente des modernen Lebens wird in der Novelle nach Auffassung der Liberalen "nicht ausreichend berücksichtigt".
Auch die Monopolkommission und Sharing-Experten würden insbesondere die aktuellen Regelungen zu Taxi- und Mietwagenverkehr als antiquiert und unflexibel kritisieren.
Zudem habe die Verkehrsministerkonferenz der Länder am 10. November 2017 festgestellt, dass "insbesondere auch die rasche Entwicklung digitaler Technologien eine Anpassung des Personenbeförderungsrechts erfordert" und die Bundesregierung aufgefordert, "dem Änderungsbedarf durch zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes Rechnung zu tragen".
Die FDP-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund erfahren, welche Regelungen des PBefG die Bundesregierung hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung und der damit einhergehenden neuen Geschäftsmodelle für überarbeitungswürdig hält. Spezielle Nachfragen werden zur Zukunft des Taxigewerbes gestellt. So wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung plant, die Grundvoraussetzungen für das Erlangen eines Personenbeförderungsscheins (P-Schein) innerhalb des Taxigewerbes zu ändern. Gefragt wird auch, ob eine Reform der Wettbewerbsregulierung innerhalb des Taxigewerbes geplant ist. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 17.04.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).