Neustart in Handelspolitik verlangt


CETA und TTIP: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, dass die EU-Kommission vor der Erteilung von Mandaten zu Handelsabkommen durch den Europäischen Rat diese dem Europaparlament zur Mitentscheidung vorlegen soll
Bundestag soll keinem Abkommen zustimmen, das direkt oder indirekt zu einer Absenkung bestehender Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits-, sozial oder Datenschutzstandards führt

(21.10.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert einen Neustart in der europäischen Handelspolitik. Grundvoraussetzung müsse eine "robuste Standardsetzung" sein, heißt es in einem Antrag (18/6197) zur Diskussion um die geplanten Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP). In beiden Abkommen werde unter regulatorischer Kooperation der Abbau vermeintlicher Handelshemmnisse verstanden. "Andere mindestens ebenbürtige Schutzinteressen wie Umwelt- oder Verbraucherschutz, soziale Aspekte oder der Datenschutz werden dieser Logik untergeordnet", wird kritisiert. Angesichts zukünftiger Herausforderungen dürften politische Handlungsspielräume für zusätzliche Regulierungen nicht erschwert werden, um ein Überleben der Generationen innerhalb der planetaren Grenzen sicherzustellen.

Außerdem wird verlangt, dass die EU-Kommission vor der Erteilung von Mandaten zu Handelsabkommen durch den Europäischen Rat diese dem Europaparlament zur Mitentscheidung vorlegen soll. Auch die Beteiligung des Europaparlaments bei der Standardsetzung soll garantiert werden. In Zukunft müsse über jedes Kapitel von Abkommen getrennt abgestimmt werden und nicht nur über ein Abkommen als Ganzes: "Somit kann das Europäische Parlament differenzieren, welchen Kapiteln es zustimmen möchte und welchen nicht. Auch die gesamten Verhandlungen über Abkommen sollen "transparent und unter Beteiligung der Parlamente erfolgen. Abgeordnete sollen als Beobachter an den Verhandlungen teilnehmen dürfen.

Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass der Bundestag keinem Abkommen zustimmen soll, das direkt oder indirekt zu einer Absenkung bestehender Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits-, sozial oder Datenschutzstandards führt. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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