Maßnahmen gegen Steuertrick "Lizenzboxen"


Über Lizenzzahlungen in das niedrig besteuernde Ausland sowie durch Nutzung von Sonderregimen kann man Gewinne in internationalen Konzernen gezielt dort anfallen lassen, wo die Staaten Steuervergünstigungen anbieten
Häufige Folge sind Wettbewerbsverzerrungen



Die Deutsche Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen in verbundenen Unternehmen eingeschränkt wird, wenn die effektive Steuerbelastung auf den Lizenzertrag weniger als 15 Prozent beträgt. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/9043).

Als Begründung nennt die Fraktion den zwischen vielen Staaten "immer heftigeren Wettbewerb mittels 'Lizenzboxen', um das Steuersubstrat internationaler Konzerne mit Hilfe dieses Steuerschlupflochs aus anderen Ländern abzuziehen". Die internationalen Bemühungen zur Eindämmung hätten nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Wie die Abgeordneten erläutern, werden bei einer Lizenzbox Lizenzeinkünfte besonders niedrig besteuert, entweder im Rahmen der Bemessungsgrundlage oder des Steuertarifs.

"Über Lizenzzahlungen in das niedrig besteuernde Ausland sowie durch Nutzung von Sonderregimen kann man Gewinne in internationalen Konzernen gezielt dort anfallen lassen, wo die Staaten Steuervergünstigungen anbieten", wird festgestellt. Der Druck auf die Staaten, die bisher noch keine Lizenz- oder Patentbox eingeführt hätten, steige.

Allein innerhalb der EU gebe es mittlerweile 16 Länder mit solchen Regelungen. Häufige Folge seien Wettbewerbsverzerrungen, "denn rein national agierende Unternehmen können diese Steuergestaltungen nicht einsetzen und haben daher gegen ihre international agierende Konkurrenz einen Wettbewerbsnachteil". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 26.08.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen