Krypto-Assets noch kein Risiko
Position der Bundesregierung beim G20-Gipfel bezüglich Krypto-Assets
Aufgrund der internationalen Handelbarkeit von Krypto-Assets und der regelmäßig grenzübergreifenden angewendeten Distributed Ledger Technologie (DLT) bedarf es eines international koordinierten Vorgehens im Umgang mit Kryptoassets
Das internationale Financial Stability Board sieht in Kryptoassets derzeit kein wesentliches Risiko für die globale Finanzstabilität. Dies teilt die Regierung in der Antwort (19/10454) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9937) mit. Angesichts der Geschwindigkeit der Marktentwicklung sei jedoch eine aufmerksame Überwachung erforderlich. Derzeit bewege sich der weltweite Umfang der Geldwäsche durch Kryptowerte im unteren einstelligen Prozentbereich des Gesamtumfangs der weltweiten Geldwäsche.
Vorbemerkung der Fragesteller
Auf dem G20-Gipfel in Japan sollen unter anderem Absprachen hinsichtlich neuer internationaler Regulierungen für Kryptowährungen und Kryptoassets getroffen werden. Bereits auf dem vorangegangen G20-Gipfel in Argentinien waren die Auswirkungen von Blockchain-basierten Anwendungen für den Finanzmarkt thematisiert worden.
Auf dem G20-Treffen in Japan sollen jetzt anscheinend vor allem Geldwäscheverordnungen und die Gefahr durch Cyberangriffe auf Kryptobörsen adressiert werden. So gibt es laut Medienberichten Hinweise darauf, dass z. B. die nordkoreanische Regierung gezielt Kryptowährungen stiehlt, um Regierungsvorhaben zu finanzieren.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 12.07.19
Newsletterlauf: 02.08.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.