Keine Bußgelder gegen Fahrzeughersteller
Wie viele Kfz-Rückrufe sind nach Einschätzung der Deutschen Bundesregierung primär auf Gründe der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes zurückzuführen?
Hohes Schutzniveau bezüglich der Sicherheit und Gesundheit von Personen
Im Jahre 2017 wurden keine Bußgelder gegen Fahrzeughersteller festgesetzt. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/654) hervor. Laut der Antwort wurden zum Jahresende 2017 zwei Verfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet, das sich mit dem Import von US-Fahrzeugen befasst.
"Da es sich um laufende Verfahren handelt, können weitergehende Informationen nicht genannt werden", schreibt die Regierung, die in der Vorlage auf 44 Seiten die im Jahr 2017 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes erfolgten Rückrufe von Autos, Lastkraftwagen, Bussen und Motorrädern auflistet.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Rückrufe von Autos, Lastkraftwagen, Bussen und Motorrädern erfolgen häufig, weil die Verkehrssicherheit nicht in erforderlichem Umfang gewährleistet ist. In der Regel geschehen sicherheitsbedingte Rückrufe freiwillig mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau bezüglich der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 04.05.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).