Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern


Mögliche Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern durch die BaFin
Seit 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eine gewerberechtliche Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. einer anerkannten staatlichen Stelle – entweder von der Kreisverwaltung oder dem Gewerbeamt



Nach einer möglichen Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7795). Hintergrund der Anfrage ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es heißt, dass die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin übertragen werden soll. Die Abgeordneten fragen die Regierung nach der Zahl der Finanzanlagenvermittler, die derzeit eine gewerberechtliche Erlaubnis von den Industrie- und Handelskammern oder von einer anerkannten staatlichen Stelle benötigen.

Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Personen eine entsprechende gewerberechtliche Erlaubnis haben und wie viele Schadensfälle durch Finanzanlagenvermittler im vergangenen Jahr angezeigt worden sind. Außerdem wird gefragt, wann die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen will, der Finanzanlagenvermittler unter der Aufsicht der BaFin stellt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Finanzanlagenvermittler sind Dienstleister für die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen. Seit 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eine gewerberechtliche Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. einer anerkannten staatlichen Stelle – entweder von der Kreisverwaltung oder dem Gewerbeamt. Zudem müssen sich Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit im Vermittlerregister ihrer IHK registrieren lassen.

Im Jahr 2017 ließ die Bundesregierung noch verlauten: "Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern" (Bundestagsdrucksache 18/11337). Im gemeinsamen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde dann jedoch festgehalten, dass die Aufsicht für Finanzanlagenvermittler zukünftig auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll: "Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen" (S. 135: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018.pdf).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 05.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen