Online-Verfahren bei Zivilprozessen
Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung
Das deutsche Verfahrensrecht sieht etwaige Regelungen bisher nicht vor
Nach der Haltung der Bundesregierung zu dem von den Länder-Justizministern gefassten Beschluss, die Möglichkeit der Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung (ZPO) zu untersuchen, fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/6291). Mit einem neuen und kostengünstigeren Online-Verfahren insbesondere im Bereich von geringfügigen Forderungen soll demnach effektiver Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte gewährt werden.
Wie die Abgeordneten schreiben, werden Online-Verfahren im Ausland bereits für Streitigkeiten im geringfügigen Bereich genutzt. Das deutsche Verfahrensrecht sehe etwaige Regelungen bisher nicht vor und müsste gegebenenfalls durch den Bundesgesetzgeber geändert werden.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Streitigkeiten, deren Streitwert 5 000 Euro nicht übersteigt, werden ausweislich § 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) i. V. m. § 23 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vor den Amtsgerichten verhandelt. Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat beschlossen, die Verfahrensstruktur der Zivilklagen dahingehend zu untersuchen, ob insbesondere für den Bereich von geringfügigen Forderungen ein neues und kostengünstigeres Online- Verfahren entwickelt werden sollte.
Dadurch soll effektiver Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte gewährt werden. Online-Verfahren werden im Ausland bereits für Streitigkeiten im geringfügigen Bereich genutzt. Das deutsche Verfahrensrecht sieht etwaige Regelungen bisher nicht vor und müsste ggf. durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Ausweislich der ZPStatistik ist jedoch nicht ersichtlich, mit welcher absoluten Anzahl von Verfahren die Gerichte im geringfügigen Bereich belastet sind.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 06.02.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.