Umsatzsteuerklage der EU-Kommission


Klage der EU-Kommission wegen Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte
Die Deutsche Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Regelung im Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Durchschnittssätzen mit dem Unionsrecht vereinbar ist




Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen wird.

Die Deutsche Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Regelung im Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Durchschnittssätzen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Ansicht habe sie in mehreren Stellungnahmen gegenüber der EU-Kommission dargelegt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13094).

Die Regierung werde auch in dem nunmehr eingeleiteten Klageverfahren eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Weiterer Handlungsbedarf werde derzeit nicht gesehen, heißt es zu einer Bekanntmachung der EU-Kommission, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen wird. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 09.01.20


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