Vorstoß für Wissenschaftsfreiheit


Das Gleichgewicht von Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung drohe zunehmend außer Balance zu geraten
Die Fraktion Die Linke fordert die Deutsche Bundesregierung auf, die Freiheit von Forschung und Lehre und die Selbstverwaltung der Wissenschaft zu schützen

(21.10.15) - Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut, das aus gutem Grund in Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verankert wurde. Gerade die deutsche Vergangenheit, in der die Wissenschaft selbst sowie Wissenschaftler auch von Seiten des Staates instrumentalisiert wurden, mache dies deutlich, schreibt die Linke in ihrem Antrag (18/6191).

Das Gleichgewicht von Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung drohe zunehmend außer Balance zu geraten, was bereits von verschiedenen Organisationen im Bereich der Wissenschaftspolitik, beispielsweise vom Wissenschaftsrat oder dem Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Die Mehrheit der Professoren in Deutschland klage über einen Verlust an Entscheidungsfreiheit und Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie über einen zunehmenden Druck von Seiten der Hochschulleitungen. Wissenschaftler wünschten sich wieder mehr eigene Zeit- und Themensouveränität.

Dass nahezu alle bedeutenden wissenschaftspolitischen Organisationen in Deutschland ihre Richtlinien oder Empfehlungen zum Thema wissenschaftliche Integrität und Wissenschaftsverantwortung überarbeitet beziehungsweise eigene erstellt hätten, unterstreiche die Dringlichkeit, im Wissenschaftssystem Änderungen herbeizuführen.

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Freiheit von Forschung und Lehre und die Selbstverwaltung der Wissenschaft zu schützen und auf die Länder einzuwirken, um gemeinsam mit ihnen die Autonomie von öffentlich finanzierten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu schützen. Integrität und verantwortungsvolles Handeln in der Wissenschaft soll gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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