Entgeltgleichheitsgesetz und Führungspositionen


SPD will Frauenquote von mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten Unternehmen
Koalition setzt auf Unternehmen zur Überwindung der Benachteiligungen von Frauen


(02.04.13) - Die Koalitionsfraktion setzen auf freiwillige Regelungen, um die Lohnunterschiede von Frauen und Männern und um Benachteiligungen von Frauen in der Wirtschaft und im Arbeitsleben zu überwinden. In ihrem gemeinsamen Antrag fordern CDU/CSU und FDP (17/12483) die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, sich gemeinsam mit den Tarifpartnern, Unternehmen, Frauen- und Wirtschaftsverbänden die Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt abzubauen. Zudem soll sich die Regierung an der Entwicklung von familienfreundlicheren Arbeitszeitmodellen beteiligen, das Programm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" evaluieren und das Aktionsprogramm "Perspektive Wiedereinstieg" in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit fortführen, um Frauen nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern.

Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe zur Entgeltgleichheit, für eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten Unternehmen und für einen flächendeckenden Mindestlohn vorzulegen. Der entsprechende Antrag (17/12487) zielt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben. Durchschnittlich liege das Einkommen von Frauen noch immer um 22 Prozent unter dem von Männern in Deutschland und der Anteil von Frauen in den Vorständen der Top-200-Unternehmen bei gerade mal 13 Prozent. Die Sozialdemokraten sprechen sich zudem für eine Reform des Niedriglohnsektors, den Ausbau der Kinderbetreuung und die Weiterentwicklung des Elterngeldes aus, um die spezifischen Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Zudem fordern sie die Regierung auf, ein umfassendes Konzept für Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Grüne plädieren für Entgeltgleichheitsgesetz und Frauenquote in Führungspositionen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, ein Entgeltgleichheitsgesetz vorzulegen und eine verbindliche Frauenquote für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführungen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen gesetzlich zu regeln. Ebenso müssten für Gremien des Bundes eine Frauenquote von 40 Prozent gesetzlich verankert werden. In ihrem Antrag (17/12497), mit dem die sie geschlechtsspezifische Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt beseitigen wollen, treten die Grünen zudem dafür ein, das Recht auf Teilzeitarbeit durch ein Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung zu ergänzen. Ebenso plädieren sie für eine Reform des Niedriglohnsektors, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes sowie branchenspezifischer Mindestlöhne, eine Weiterentwicklung des Elterngeldes, das Abschmelzen des Ehegattensplittings, die Abschaffung des Betreuungsgeldes und den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten. (Deutscher Bundestag: ra)


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