Internetkriminalität: Kostenfallen etwa erwünscht?


Rechtsausschuss: Koalition lehnt SPD-Gesetzentwurf zur Vermeidung von Kostenfallen im Internet ab
Sogenannte "Button"-Lösung zur Vertragsbestätigung kommt vorerst nicht


(02.11.10) - Die SPD-Fraktion ist im Rechtsausschuss mit ihrem Anliegen gescheitert, einen im Internet geschlossenen Vertrag dadurch zu bestätigen, dass ein sogenannter "button", auf dem der Preis enthalten ist, angeklickt wird und dadurch der Vertrag wirksam bestätigt wird.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Sozialdemokraten (17/2409) fand nur die Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP lehnte das Anliegen ab. Die Linksfraktion enthielt sich.

Die SPD-Fraktion hatte darauf aufmerksam gemacht, in der Vergangenheit seien Opfer von Kostenfallen im Internet immer zahlreicher geworden. Über Anzeigen auf Suchmaschinen hätten unseriöse Unternehmen Internetnutzer auf ihre Seite gelockt. Viele Verbraucher rechneten dort nicht damit, für Dienste oder Software zahlen zu müssen.

"Im guten Glauben" gäben sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden-Registrierung an – und hätten ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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