Compliance im Gesundheitswesen
Ausschuss für Gesundheit: SPD-Fraktion scheitert mit Antrag zu Korruption im Gesundheitswesen
Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen
(03.05.12) - Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag (17/3685) "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen" gescheitert. Der Gesundheitsausschuss lehnte die Vorlage mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab. Darin schlägt die SPD vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei zudem sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden, heißt es weiter. Weiter müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei ausgebaut werden, fordern die Sozialdemokraten.
Die SPD-Fraktion warb im Ausschuss um Zustimmung. Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstünden dem öffentlichen Gesundheitswesen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen. Linksfraktion und Grüne hoben hervor, dass es zwar richtige Ansätze im SPD-Antrag gebe, dieser aber zu kurz greife. Die Linke monierte unter anderem, dass die SPD die Pharma- und Medizinprodukte-Industrie nicht berücksichtigt habe.
Die FDP-Fraktion kritisierte, der SPD-Antrag differenziere nicht gründlich zwischen Korruption und Falschabrechnungen. Klar sei, dass Straftaten verfolgt werden müssten. Die Unions-Fraktion unterstrich, in der Anhörung sei deutlich geworden, dass die
bestehenden sozialrechtlichen Regelungen zu Fehlverhalten wie etwa die Möglichkeit zum Entzug der Zulassung "mindestens so wirksam" seien wie die Debatte über neue Straftatbestände. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.