Compliance im Gesundheitswesen
Ausschuss für Gesundheit: SPD-Fraktion scheitert mit Antrag zu Korruption im Gesundheitswesen
Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen
(03.05.12) - Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag (17/3685) "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen" gescheitert. Der Gesundheitsausschuss lehnte die Vorlage mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab. Darin schlägt die SPD vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei zudem sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden, heißt es weiter. Weiter müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei ausgebaut werden, fordern die Sozialdemokraten.
Die SPD-Fraktion warb im Ausschuss um Zustimmung. Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstünden dem öffentlichen Gesundheitswesen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen. Linksfraktion und Grüne hoben hervor, dass es zwar richtige Ansätze im SPD-Antrag gebe, dieser aber zu kurz greife. Die Linke monierte unter anderem, dass die SPD die Pharma- und Medizinprodukte-Industrie nicht berücksichtigt habe.
Die FDP-Fraktion kritisierte, der SPD-Antrag differenziere nicht gründlich zwischen Korruption und Falschabrechnungen. Klar sei, dass Straftaten verfolgt werden müssten. Die Unions-Fraktion unterstrich, in der Anhörung sei deutlich geworden, dass die
bestehenden sozialrechtlichen Regelungen zu Fehlverhalten wie etwa die Möglichkeit zum Entzug der Zulassung "mindestens so wirksam" seien wie die Debatte über neue Straftatbestände. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).