Kontroverse Diskussion über Körperscanner
Persönlichkeitsrechte: Etwaiger Einsatz von Körperscannern bleibt umstritten
Innenausschuss: Körperscanner dürfen Menschenwürde und Grundrechte nicht verletzen
(04.02.10) - Der etwaige Einsatz von sogenannten Körperscannern an deutschen Flughäfen ist im Bundestag weiter umstritten. Dies wurde im Innenausschuss deutlich, in dem das Bundesinnenministerium mehrere Voraussetzungen für einen möglichen Einsatz der Geräte bekräftigte. Sie müssten gesundheitlich unbedenklich sein, Menschenwürde und Grundrechte nicht verletzen und zu einem Erkenntnisgewinn führen. Noch sei die Forschung an den Geräten nicht beendet.
Nach Einschätzung der CDU/CSU-Fraktion wäre ein solcher Scanner "kein Allheilmittel", könnte aber gegebenenfalls eine vernünftige Ergänzung anderer Sicherheitsmaßnahmen sein. Die Frage sei, ob damit ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn erzielt werden kann, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass ein entsprechendes Gerät auch qualifiziert bedient werden müsse, wozu auch Einschätzungsvermögen gehöre. Sie forderte zudem von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU), in absehbarer Zeit einen Bericht über den Stand der Sicherheit an deutschen Flughäfen vorzulegen.
Die Fraktion Die Linke äußerte die Einschätzung, dass die Scanner relativ einfach auszutricksen seien. Schließlich könnten Stoffe auch innerhalb des Körpers transportiert werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einer "Placebodebatte" und nannte den Einsatz von Scannern ein "relativ sinnloses Projekt". (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.