Datenschutz bei technischen Beweismitteln
Infolge von Durchsuchungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen gelangen eine Vielzahl technischer Endgeräte, wie auch Datenträger als Beweismittel zu Bundesbehörden
Um die Integrität der Daten sicherzustellen, werde bei der Sicherung ein sogenannter Hash-Wert dokumentiert
Laut Angaben der Deutschen Bundesregierung haben Bundespolizei Zoll und Bundesamt für Verfassungsschutz keine bei Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen sichergestellten Datenträger oder technischen Endgeräte zur Auswertung an Dritte weitergegeben. Das schreibt sie in einer Antwort (19/716) auf eine Kleine Anfrage (19/538) der Fraktion Die Linke. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe Dritte mit der Auswertung nicht selbst beauftragt. Dies sei durch die sachleitende Staatsanwaltschaft erfolgt.
Die Bundesregierung betont, die beschlagnahmten technischen Beweismittel würden grundsätzlich vom beauftragten Dritten beim Bundeskriminalamt abgeholt und nach Auswertung wieder zum BKA zurückgebracht. Um die Integrität der Daten sicherzustellen, werde bei der Sicherung ein sogenannter Hash-Wert dokumentiert. Zudem würden Sicherungskopien auf verschlüsselten Datenträgern erstellt.
Die Fraktion Die Linke hatte u.a. vorbemerkt:
Infolge von Durchsuchungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen gelangen eine Vielzahl technischer Endgeräte, wie auch Datenträger als Beweismittel zu Bundesbehörden. Auch verfügen die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste über Befugnisse, Daten bei Anbietern zu erheben oder greifen unbemerkt auf technische Endgeräte oder Datenträger zu. Es erscheint aus Sicht der Fragesteller jedoch fraglich, ob die Bundesbehörden selbst die möglicherweise großen Mengen von Geräten oder Datenträgern auszuwerten oder ob dafür auf Dritte zurückgegriffen wird.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 04.04.18
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