Chemikalienrecht kontra Lebensmittelrecht?
Verbraucherschutz: Fraktionen nicht zufrieden mit EU-Spielzeugrichtlinie
Fraktionen und Bundesregierung fordern unter anderem deutlich strengere Grenzwerte und eine bessere Marktüberwachung
(05.01.10) - Alle Fraktionen im Bundestag sind ebenso wie die Bundesregierung mit der Europäischen Spielzeugrichtlinie nicht zufrieden. Die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lobten die Entscheidung der Bundesregierung, die Richtlinie nicht zu unterschreiben. Fraktionen und Bundesregierung fordern unter anderem deutlich strengere Grenzwerte und eine bessere Marktüberwachung. Bei der Richtlinie sei “dringender Nachbesserungsbedarf gegeben", sagte ein Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss.
Es könne nicht sein, kritisierte eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass für Autoreifen bei bestimmten Stoffen niedrigere Grenzwerte gelten als bei Kinderspielzeug. Aus Reihen der SPD-Fraktion hieß es, ein großes Problem liege darin, dass das Chemikalienrecht Grundlage für Grenzwerte in Spielzeug sei und nicht das Lebensmittelrecht. In der
EU-Spielzeugrichtlinie seien die geltenden Grenzwerte für bestimmte teilweise giftige Stoffe in Spielzeug nicht gesenkt, sondern erhöht worden, beklagte eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Entscheidend bei Spielzeug für Kinder seien außerdem nicht nur die Chemikalien an sich, sondern die sogenannten Migrationswerte, also das, was aus einem Spielzeug an chemischen Substanzen freigesetzt wird und über Haut oder Schleimhäute in den Körper eindringen kann.
Ein Sprecher der FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, weitere Bestrebungen nicht auf die nationale Ebene zu beschränken, sondern auf europäischer Ebene zu handeln. Auch aus Reihen der Linksfraktion hieß es, die bisherige EU-Richtlinie sei unzureichend. Zum Schutz vor dem Import mangelhafter Spielzeuge aus dem Ausland müsse auch über Importverbote nachgedacht werden, forderte Die Linke. (Deutscher Bundestag: ra)
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