Chemikalienrecht kontra Lebensmittelrecht?
Verbraucherschutz: Fraktionen nicht zufrieden mit EU-Spielzeugrichtlinie
Fraktionen und Bundesregierung fordern unter anderem deutlich strengere Grenzwerte und eine bessere Marktüberwachung
(05.01.10) - Alle Fraktionen im Bundestag sind ebenso wie die Bundesregierung mit der Europäischen Spielzeugrichtlinie nicht zufrieden. Die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lobten die Entscheidung der Bundesregierung, die Richtlinie nicht zu unterschreiben. Fraktionen und Bundesregierung fordern unter anderem deutlich strengere Grenzwerte und eine bessere Marktüberwachung. Bei der Richtlinie sei “dringender Nachbesserungsbedarf gegeben", sagte ein Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss.
Es könne nicht sein, kritisierte eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass für Autoreifen bei bestimmten Stoffen niedrigere Grenzwerte gelten als bei Kinderspielzeug. Aus Reihen der SPD-Fraktion hieß es, ein großes Problem liege darin, dass das Chemikalienrecht Grundlage für Grenzwerte in Spielzeug sei und nicht das Lebensmittelrecht. In der
EU-Spielzeugrichtlinie seien die geltenden Grenzwerte für bestimmte teilweise giftige Stoffe in Spielzeug nicht gesenkt, sondern erhöht worden, beklagte eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Entscheidend bei Spielzeug für Kinder seien außerdem nicht nur die Chemikalien an sich, sondern die sogenannten Migrationswerte, also das, was aus einem Spielzeug an chemischen Substanzen freigesetzt wird und über Haut oder Schleimhäute in den Körper eindringen kann.
Ein Sprecher der FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, weitere Bestrebungen nicht auf die nationale Ebene zu beschränken, sondern auf europäischer Ebene zu handeln. Auch aus Reihen der Linksfraktion hieß es, die bisherige EU-Richtlinie sei unzureichend. Zum Schutz vor dem Import mangelhafter Spielzeuge aus dem Ausland müsse auch über Importverbote nachgedacht werden, forderte Die Linke. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.