Chemikalienrecht kontra Lebensmittelrecht?


Verbraucherschutz: Fraktionen nicht zufrieden mit EU-Spielzeugrichtlinie
Fraktionen und Bundesregierung fordern unter anderem deutlich strengere Grenzwerte und eine bessere Marktüberwachung


(05.01.10) - Alle Fraktionen im Bundestag sind ebenso wie die Bundesregierung mit der Europäischen Spielzeugrichtlinie nicht zufrieden. Die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lobten die Entscheidung der Bundesregierung, die Richtlinie nicht zu unterschreiben. Fraktionen und Bundesregierung fordern unter anderem deutlich strengere Grenzwerte und eine bessere Marktüberwachung. Bei der Richtlinie sei “dringender Nachbesserungsbedarf gegeben", sagte ein Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss.

Es könne nicht sein, kritisierte eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass für Autoreifen bei bestimmten Stoffen niedrigere Grenzwerte gelten als bei Kinderspielzeug. Aus Reihen der SPD-Fraktion hieß es, ein großes Problem liege darin, dass das Chemikalienrecht Grundlage für Grenzwerte in Spielzeug sei und nicht das Lebensmittelrecht. In der

EU-Spielzeugrichtlinie seien die geltenden Grenzwerte für bestimmte teilweise giftige Stoffe in Spielzeug nicht gesenkt, sondern erhöht worden, beklagte eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Entscheidend bei Spielzeug für Kinder seien außerdem nicht nur die Chemikalien an sich, sondern die sogenannten Migrationswerte, also das, was aus einem Spielzeug an chemischen Substanzen freigesetzt wird und über Haut oder Schleimhäute in den Körper eindringen kann.

Ein Sprecher der FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, weitere Bestrebungen nicht auf die nationale Ebene zu beschränken, sondern auf europäischer Ebene zu handeln. Auch aus Reihen der Linksfraktion hieß es, die bisherige EU-Richtlinie sei unzureichend. Zum Schutz vor dem Import mangelhafter Spielzeuge aus dem Ausland müsse auch über Importverbote nachgedacht werden, forderte Die Linke. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen