Akzeptanz des EEG-Umlagesystems


Antrag: Die Linke fordert Rücknahme der Ermäßigungen für energieintensive Betriebe
Betriebe müssten angemessenen Beitrag an Energie- und Stromkosten bezahlen, anstatt netto entlastet zu bleiben


(06.03.12) - Ermäßigungen und Ausnahmeregelungen für Industriebetriebe mit einem hohen Energieverbrauch sollen reduziert oder ganz aufgehoben werden. Das fordert die Fraktion Die Linke (17/8608) in einem Antrag. Dabei betont Die Linke, dass "nicht jede vom Staat initiierte Unterstützung im Bereich der Energiekosten" grundsätzlich abzulehnen sei.

Die Privilegien dieser Unternehmen müssen nach Auffassung der Fraktion aber abgesenkt werden, damit diese "netto einen angemessenen Beitrag an Energie- und Stromkosten bezahlen, anstatt netto entlastet zu bleiben". So sollten unter anderem energieintensive Betriebe mindestens mit einer Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) belastet werden. Außerdem müsste die Befreiung der energieintensiven Industrie von den Netzentgelten zurückgenommen werden, heißt es in dem Antrag.

Die Linke fordert außerdem, dass Ausnahmen und Ermäßigungen für energieintensive Unternehmen nur dann erfolgen dürfen, wenn diese durch hohe Energiekosten "nachweislich" Wettbewerbsnachteile erlitten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Insolvenz oder zu einer Betriebsverlagerung ins Ausland führen würden. Zur Begründung schreibt die Fraktion weiter, dass die für diese Betriebe angewandten Instrumente, mit denen die Energie- und CO2-Kosten gesenkt werden sollen, gerade bei großen Unternehmen erhebliche Nettoentlastungen zur Folge hätten. Mit der Novelle des EEG-2012 würden diese Vergünstigungen – zu Lasten anderer Verbraucher - weiter ausgebaut werden. Dies sei nicht nur ungerecht, sondern schade auch der Akzeptanz des EEG-Umlagesystems und der Energiewende. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen