Unzutreffende Spritangaben beenden


"Realistischerer" weltweiter Verbrauchszyklus "Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure" im Jahr 2017 einführen
Schadstoffausstoß bei Pkw liege oft um ein vielfaches höher als nach offiziellen Angaben

(06.10.15) - Unzutreffende Angaben beim Spritverbrauch und beim Schadstoffausstoß von Pkw sollen beendet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/6070). Dazu soll die Bundesregierung unter anderem das Kraftfahrtbundesamt beauftragen, unabhängige stichprobenartige Nachtests für Abgase und CO2-Emissionen regelmäßig durchzuführen.

Weiter soll sich die Regierung gegenüber den anderen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission unter anderem dafür einsetzen, den "realistischeren" weltweiten Verbrauchszyklus "Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure" im Jahr 2017 einzuführen.

Die Autohersteller sind verpflichtet, die Emissionen ihrer Fahrzeuge deutlich zu vermindern, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung habe sich in ihrem Aktionsprogramm Klimaschutz dem Ziel verpflichtet, bis zum Jahr 2020 mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren als im Jahr 1990. Während andere Sektoren deutliche Verminderungsfortschritte vorweisen könnten, seien die Emissionen im Verkehrsbereich weitgehend konstant auf hohem Niveau geblieben. So liege der Schadstoffausstoß bei Pkw oft um ein vielfaches höher als nach offiziellen Angaben. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass dem VW-Konzern in den USA Strafen in Milliardenhöhe drohten, weil VW mit Hilfe einer Spezialsoftware die Messung des Schadstoffausstoßes von Dieselfahrzeugen manipuliert habe. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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