Kostenfallen im Internet beseitigen


Antrag: SPD-Fraktion verlangt Stärkung des Verbraucherschutzes in der Telekommunikation und will neuen Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch
Kostenlose Warteschleifen im Bereich der Servicenummern mit Vorwahlen wie 0180 und 0900


(07.03.11) - Die SPD-Fraktion verlangt eine umfassende Stärkung des Verbraucherschutzes in der Telekommunikation. In einem Antrag (17/4875) stellen die Abgeordneten fest, dass es weiterer Anstrengungen gegen Belästigungen durch Gewinnspiele oder automatisierte Anrufe bedürfe. Auch müsse etwas gegen die so genannten Kostenfallen im Internet getan werden.

Daher verlangt die SPD-Fraktion die Aufnahme neuer Bestimmungen in das Telekommunikationsgesetz. So sollen kostenlose Warteschleifen im Bereich der Servicenummern mit Vorwahlen wie 0180 und 0900 eingeführt werden. Für alle Grunddienste müsse eine Tarifvariante mit einer maximalen Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten eingeführt werden. Kunden sollen ihre Mobilfunknummer bei einem Anbieterwechsel unabhängig vom bereits bestehenden Vertrag mitnehmen dürfen.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion geändert werden, um die Verfolgung unerlaubter Telefonanrufe zu verbessern. Die Einwilligung in Telefonwerbung soll stets einer gesonderten Erklärung in Textform durch die Verbraucher bedürfen. Ein Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht ausreichen. Das Bußgeld bei Verstößen soll von 50.000 auf 250.000 Euro erhöht werden.

Außerdem verlangt die SPD-Fraktion eine Bekämpfung von Kostenfallen im Internet. Dazu schreibt die Fraktion: "Das Bürgerliche Gesetzbuch sollte so geändert werden, dass Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr nur wirksam werden, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abgabe der Bestellung einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt haben." (Deutscher Bundestag: ra)


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