Zugangserschwerungsgesetz sei nicht geeignet
Antrag der SPD: Regierung soll sich für Prinzip "Löschen statt Sperren" einsetzen
Verfassungswidrigen Zustand: Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
(08.02.11) - In einem Antrag stellt die SPD-Fraktion (17/4427) dar, dass das Zugangserschwerungsgesetz zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet nicht geeignet sei. Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vorzulegen und den verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung eines parlamentarischen Gesetzes durch Erlass des Bundesinnenministeriums zu beenden.
Außerdem soll sich die Regierung nachdrücklich für das Prinzip "Löschen statt Sperren" einsetzen.
Die SPD-Fraktion argumentiert, dass sich zwischenzeitlich sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen sind. Diese Einschätzung wäre im Rahmen eines öffentlichen Expertengesprächs des Unterausschusses Neue Medien am 25. Oktober 2010 zum Thema "Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen" bestätigt worden.
Internetsperren würden keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten und zudem eine Infrastruktur schaffen, die grundsätzliche Bedenken hervorrufe und verfassungsrechtlich höchst problematisch sei.
Daher sei das Zugangserschwerungsgesetz zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet nicht geeignet. Vielmehr bedürfe es der Weiterentwicklung von effektiven Bekämpfungsstrategien, um die Löschung derartiger Angebote im Internet auf der Grundlage des geltenden Rechts durchzusetzen.
Zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet seien eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.