Zugangserschwerungsgesetz sei nicht geeignet
Antrag der SPD: Regierung soll sich für Prinzip "Löschen statt Sperren" einsetzen
Verfassungswidrigen Zustand: Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
(08.02.11) - In einem Antrag stellt die SPD-Fraktion (17/4427) dar, dass das Zugangserschwerungsgesetz zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet nicht geeignet sei. Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vorzulegen und den verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung eines parlamentarischen Gesetzes durch Erlass des Bundesinnenministeriums zu beenden.
Außerdem soll sich die Regierung nachdrücklich für das Prinzip "Löschen statt Sperren" einsetzen.
Die SPD-Fraktion argumentiert, dass sich zwischenzeitlich sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen sind. Diese Einschätzung wäre im Rahmen eines öffentlichen Expertengesprächs des Unterausschusses Neue Medien am 25. Oktober 2010 zum Thema "Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen" bestätigt worden.
Internetsperren würden keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten und zudem eine Infrastruktur schaffen, die grundsätzliche Bedenken hervorrufe und verfassungsrechtlich höchst problematisch sei.
Daher sei das Zugangserschwerungsgesetz zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet nicht geeignet. Vielmehr bedürfe es der Weiterentwicklung von effektiven Bekämpfungsstrategien, um die Löschung derartiger Angebote im Internet auf der Grundlage des geltenden Rechts durchzusetzen.
Zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet seien eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen. (Deutscher Bundestag: ra)
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