Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit


Verletzung des Rechts auf Informationszugang im vergangenen Jahr
In 580 Fällen Rügeausgesprochen



Die Zahl der Eingaben zur Informationsfreiheit bei der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Beauftragte vorliegenden "Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2014 und 2015" (18/8700) hervor.

Danach baten im Jahr 2014 noch 253 Bürger die Beauftragte um Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Informationszugang oder allgemeine Auskünfte zum Informationsfreiheitsrecht. Im Folgejahr erreichten die Beauftragten den Angaben zufolge insgesamt 640 Eingaben, was einem Zuwachs von 152 Prozent entspricht.

Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde die Verletzung des Rechts auf Informationszugang im vergangenen Jahr in 580 Fällen gerügt. Im Jahr 2014 habe die entsprechende Zahl noch bei 199 gelegen. Die Zahl der sogenannten allgemeinen Anfragen zum Informationsfreiheitsrecht sei von 54 im Jahr 2014 auf 60 im Jahr 2015 gestiegen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.06.16
Home & Newsletterlauf: 05.08.16


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