Auf 500.000 Euro oder weniger senken


Finanzmarkt-Compliance: Bündnis 90/Die Grünen wollen hohe Gehälter bei Commerzbank deckeln
Wert der Commerzbank-Aktie seit Einstieg des Bundes um 75 Prozent gefallen

(08.10.13) - Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, sollen grundsätzlich keine Gehälter von mehr als 500.000 Euro im Jahr auszahlen dürfen. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob die Gehälter bei der teilweise in Staatsbesitz befindlichen Commerzbank AG wieder auf 500.000 Euro oder weniger gesenkt und Abfindungsansprüche ausscheidender Vorstandsmitglieder gekürzt werden können, heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14678).

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass der Wert der Commerzbank-Aktie seit Einstieg des Bundes um 75 Prozent gefallen sei. Das Aktienpaket habe damit 3,6 Milliarden Euro an Wert verloren. Weiter heißt es: "Zugleich wurden die Vorstandsgehälter der Commerzbank, die letztlich in Höhe des Kapitalanteils des Bundes an der Commerzbank von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen, um bis zu 160 Prozent erhöht." (Deutscher Bundestag: ra)




Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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