Eine passive Überwachungsmaßnahme?
Linke will die Rechtmäßigkeit von sogenannten "Stillen SMS" beantwortet wissen
Ist die "Stille SMS" die Strafprozessordnung gedeckt?
(08.10.14) - Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/2504) nach der Rechtmäßigkeit des Versands von sogenannten "Stillen SMS". Dabei handle es sich um Kurznachrichten, die die Polizei oder Geheimdienste versenden, um Mobiltelefone zu orten oder anhand der Verbindungsdaten Bewegungsprofile zu erstellen. Allerdings würden die SMS nicht beim Nutzer der Geräte angezeigt. Nach Ansicht der Linken können deshalb mögliche Grundrechtseingriffe durch die Betroffenen nicht erkannt werden und diese auch nicht gegen diese Rechtswidrigkeit klagen.
Die Fraktion will wissen, ob die Bundesregierung die "Stillen SMS" weiterhin durch die Strafprozessordnung gedeckt hält. Ebenso fragt die Fraktion, wie die Bundesregierung zu der Frage steht, ob es sich beim Versenden der SMS um einen Kommunikationsvorgang handelt, wie sie dies begründet und inwiefern es aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle spielt, dass es sich bei den "Stillen SMS" nach Ansicht der Fragesteller sowie von Rechtswissenschaftlern nicht um eine passive Überwachungsmaßnahme handelt, sondern um eine aktive Maßnahme, die erst durch die Behörden initiiert wird. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.