Wirkungsvoll gegen Lohndiskriminierungen


Keine Mehrheit für SPD-Entgeltgleichheitsgesetz
Abbau der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen

(09.04.13) - Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes (17/9781) im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte die Gesetzesinitiative mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion ab. Angenommen wurde hingegen der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen (17/12483), in dem Union und FDP sich für freiwillige Regelungen in der Wirtschaft und zwischen den Tarifparteien zum Abbau der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aussprechen.

Nach Ansicht der drei Oppositionsfraktionen reichen Appelle an die Wirtschaft zum Abbau der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen nicht mehr aus. Die SPD verwies in der Sitzung des Ausschusses darauf, dass Deutschland mit einer Lohnlücke von 22 Prozent deutlich über dem Durchschnitt von 16 Prozent in der Europäischen Union liege. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern sei die Lohnlücke mit 27 und 26 Prozent noch größer. In ihrem Gesetzentwurf fordert die SPD unter anderem die Einrichtung von Prüfinstanzen zur Aufdeckung von Lohndiskriminierungen. Linke und Grüne schlossen sich der Forderung nach gesetzlichen Vorgaben zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit an. Sie kritisierten allerdings, dass die SPD kein Verbandsklagerecht in den Gesetzentwurf aufgenommen habe, um wirkungsvoller gegen Lohndiskriminierungen vorgehen zu können.

Union und FDP wiesen die Forderungen nach gesetzlichen Vorgaben entschieden zurück. Der Hauptgrund für die große Lohnlücke seien nicht unterschiedliche Löhne für gleiche Arbeit sondern schwangerschafts- und familienbedingte Karriereunterbrechungen bei den Frauen. Zudem würden Frauen häufiger schlechter bezahlte Berufe ergreifen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Diese Probleme ließen sich nicht durch Gesetze lösen, sondern nur durch einen Umdenkprozess. Frauen müsse in den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder Vollzeit arbeiten zu können. Der Gesetzentwurf der SPD stelle zudem einen Eingriff in die Tarifautonomie dar und verursache einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen stehe. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

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