Reform der Arbeitsmarktinstrumente
Der Ausbildungsbonus wird nicht verlängert
Die Bundesagentur für Arbeit habe bis zum 30. September 2010 insgesamt 66,3 Millionen Euro für den Ausbildungsbonus ausgegeben
(10.11.10) - Der Ausbildungsbonus für Altbewerber soll wie geplant zum Ende diesen Jahres auslaufen. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3384) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3245) und verweist auf die für das Jahr 2011 geplante Reform der Arbeitsmarktinstrumente.
Zweck des Ausbildungsbonus sei es, die individuellen Ausbildungschancen von förderungsbedürftigen Ausbildungssuchenden aus früheren Schulentlassungsjahren zu verbessern, indem Arbeitgebern ein finanzieller Anreiz für deren (zusätzliche) Einstellung gegeben werde.
Die Bundesagentur für Arbeit habe bis zum 30. September 2010 insgesamt 66,3 Millionen Euro für den Ausbildungsbonus ausgegeben. Die Zahl der bewilligten Anträge auf Ausbildungsbonus lag laut Bundesregierung im September 2010 bei 40.430 (kumuliert). Dies sei mehr als die Hälfte der laut Gesetzesbegründung anvisierten Förderfälle, heißt es weiter. Das ursprüngliche Ziel sei ehrgeizig gewesen. Infolge der Wirtschaftskrise, die es Betrieben schwerer gemacht habe, das Kriterium "zusätzlich" zu erfüllen, hätte die Zielgröße nicht erreicht werden können.
Da es laut Prognosen in Zukunft weniger Schulabgänger geben werde und die positive wirtschaftliche Entwicklung auch auf dem Ausbildungsmarkt ankomme, ist der Regierung zufolge von "verbesserten Einmündungschancen der Altbewerberinnen und Altbewerber" am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auszugehen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.