Lockerung des Embryonenschutzes?
In der Wochenzeitung "Das Parlament" forderte SPD-Ethikexperte René Röspel eine klare gesetzliche Regelung zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID)
Das PID-Verfahren entweder verbieten, mit Einschränkungen oder ganz zulassen
(11.11.10) - Im Streit um eine mögliche Lockerung des Embryonenschutzes in Deutschland erwartet der SPD-Ethikexperte René Röspel spannende Auseinandersetzungen im Bundestag. In einem Gespräch mit der Wochenzeitung "Das Parlament" vom 08. November 2010 verwies Röspel auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni dieses Jahres zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht werden.
Der Richterspruch habe "die bisherige Einschätzung, die Präimplantationsdiagnostik sei in Deutschland nicht zulässig, über den Haufen geworfen", sagte der SPD-Abgeordnete. Dies erfordere eine gesetzliche Regelung, die das Verfahren entweder verbietet oder es mit Einschränkungen oder ganz zulässt.
"Seit dem Lesen der Begründung denke ich darüber nach, wie wir mit diesem Urteil umgehen. Ich bin da noch nicht fertig", fügte der frühere Vorsitzende des parlamentarischen Ethikbeirates hinzu.
Er erinnerte zugleich an die Debatte über den Import embryonaler Stammzellen vom Januar 2002, die von Journalisten als "Sternstunde des Parlaments" bezeichnet worden sei: "Das waren fünf Stunden mit rund 40 Redebeiträgen, alle individuell, sortiert eher nach Pro und Contra. Ich habe selten eine Parlamentsdebatte erlebt, in der über die ganze Zeit so viele Kollegen dabeigeblieben sind und die Argumente und Positionen aufgesogen haben". Ähnlich sei dies beim Thema Patientenverfügung gewesen mit häufigeren Debatten und unterschiedlichen Entwürfen. "Das wird sicher wieder kommen für die Präimplantationsdiagnostik", zeigte sich Röspel überzeugt. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>