Lockerung des Embryonenschutzes?
In der Wochenzeitung "Das Parlament" forderte SPD-Ethikexperte René Röspel eine klare gesetzliche Regelung zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID)
Das PID-Verfahren entweder verbieten, mit Einschränkungen oder ganz zulassen
(11.11.10) - Im Streit um eine mögliche Lockerung des Embryonenschutzes in Deutschland erwartet der SPD-Ethikexperte René Röspel spannende Auseinandersetzungen im Bundestag. In einem Gespräch mit der Wochenzeitung "Das Parlament" vom 08. November 2010 verwies Röspel auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni dieses Jahres zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht werden.
Der Richterspruch habe "die bisherige Einschätzung, die Präimplantationsdiagnostik sei in Deutschland nicht zulässig, über den Haufen geworfen", sagte der SPD-Abgeordnete. Dies erfordere eine gesetzliche Regelung, die das Verfahren entweder verbietet oder es mit Einschränkungen oder ganz zulässt.
"Seit dem Lesen der Begründung denke ich darüber nach, wie wir mit diesem Urteil umgehen. Ich bin da noch nicht fertig", fügte der frühere Vorsitzende des parlamentarischen Ethikbeirates hinzu.
Er erinnerte zugleich an die Debatte über den Import embryonaler Stammzellen vom Januar 2002, die von Journalisten als "Sternstunde des Parlaments" bezeichnet worden sei: "Das waren fünf Stunden mit rund 40 Redebeiträgen, alle individuell, sortiert eher nach Pro und Contra. Ich habe selten eine Parlamentsdebatte erlebt, in der über die ganze Zeit so viele Kollegen dabeigeblieben sind und die Argumente und Positionen aufgesogen haben". Ähnlich sei dies beim Thema Patientenverfügung gewesen mit häufigeren Debatten und unterschiedlichen Entwürfen. "Das wird sicher wieder kommen für die Präimplantationsdiagnostik", zeigte sich Röspel überzeugt. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.