Netzpolitik.org: Maaßen verteidigt sich


Maaßen verteidigte seine Entscheidung, nach den Veröffentlichungen von als geheim eingestuften Wirtschaftsplänen des Verfassungsschutzes auf dem Blog Netzpolitik.org Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen
Maaßen kritisierte im Zusammenhang mit dem Fall, dass eine "Umwertung der Werte" stattgefunden habe

(12.10.15) - Die Aufklärung der Umstände der inzwischen eingestellten Landesverrats-Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs Netzpolitik.org hat erneute die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschäftigt. Bei der Ausschusssitzung stand vor allem der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, im Mittelpunkt des Interesses. Maaßen kritisierte im Zusammenhang mit dem Fall, dass eine "Umwertung der Werte" stattgefunden habe. Diejenigen, die sich darum bemühten, die Quelle für die Veröffentlichung von Geheimnissen zu finden, würden als "Schurken" dargestellt, während die Durchstecherei "bagatellisiert" und "verzwergt" werde.

Maaßen verteidigte seine Entscheidung, nach den Veröffentlichungen von als geheim eingestuften Wirtschaftsplänen des Verfassungsschutzes auf dem Blog Netzpolitik.org Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen. Es habe als Leiter die Pflicht, Schaden von der Behörde abzuwenden. Dazu gehöre auch, den Geheimnisschutz sicherzustellen. Dies sei das Ziel der Anzeigen gewesen, nicht die Verfolgung von Journalisten. Die betreffenden Veröffentlichungen auf Netzpolitik.org hätten einen besonderen Charakter gehabt, da erstmalig Dokumente fast eins zu eins ins Netz gestellt worden seien. Schon in der Vergangenheit sei nach Veröffentlichungen von als geheim eingestuften Informationen geprüft worden, ob eine Strafanzeige geboten sei. Dies sei unter anderem aus Opportunitätsgründen nicht gemacht worden, da mit der Anzeigenstellung in der Regel auch eine Bestätigung der veröffentlichten Information verbunden sei, sagte der BfV-Präsident. Diese Option sei aber im vorliegenden Fall ausgeschieden.

In Hinblick auf die konkreten Abläufe im Fall Netzpolitik.org gab Maaßen an, die Strafanzeigen erst nach Abgang im Wortlaut gesehen zu haben. Er begründete zudem, warum die Anzeigen beim Landeskriminalamt (LKA) in Berlin gestellt worden. Hinsichtlich der vom LKA angeforderten Stellungnahme des BfV zu der Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gehandelt habe, stellte Maaßen fest, dass es sich um eine Art Schadensbericht gehandelt habe. Damit sei der Sachverhalt nicht präjudiziert worden. Ihm sei die Stellungnahme zur Kenntnis gegeben worden, die darin vertretene Auffassung - das BfV hatte das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses laut Medienberichten bejaht - sei vertretbar gewesen, er habe die Frage aber nicht selbst geprüft.

Die Vertreter der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der Einladung in den Ausschuss erneut nicht persönlich gefolgt war. Einen Antrag, den Minister erneut einzuladen, lehnte der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Zustimmung der Opposition ab. Bereits im August hatte sich der Ausschuss mit dem Sachverhalt beschäftigt. Damals standen vor allem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und der von ihm geschasste Generalbundesanwalt Harald Range im Mittelpunkt. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen