Anhörung zur EU-Bankenunion
Gesetzentwürfe haben das Ziel, einerseits die europäischen Vereinbarungen zur Bankenunion umzusetzen und andererseits die bisher schon in Deutschland aufgrund der Erfahrungen in der Finanzkrise getroffenen Regelungen an die europäischen Vorgaben anzupassen
Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird
(13.10.14) - Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur europäischen Bankenunion beschlossen. Dabei geht es um zwei von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe, die das Ziel haben, einerseits die europäischen Vereinbarungen zur Bankenunion umzusetzen und andererseits die bisher schon in Deutschland aufgrund der Erfahrungen in der Finanzkrise getroffenen Regelungen an die europäischen Vorgaben anzupassen.
Ein wichtiges Instrument der Bankenunion ist die Möglichkeit der Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Diesem Ziel dient der Entwurf eines sogenannten BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575). BRRD steht dabei für "Bank Recovery and Resolution Directive", also Bankensanierungs- und -abwicklungsrichtlinie, die mit dem Entwurf in deutsches Recht umgesetzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576) sollen die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden.
Der Ausschuss nahm außerdem den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten ersten Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität zur Finanzstabilität in Deutschland (18/17795) zur Kenntnis. Darin ist von einer Entspannung auf den Finanzmärkten die Rede. Zur Entspannung habe auch "die sich aufhellende konjunkturelle Entwicklung" beigetragen. Es gebe aber eine ganze Reihe von Risiken, unter anderem aufgrund von Forderungen gegenüber Schuldnern aus von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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