Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale
Lohnsteuerdaten sollen nur noch elektronisch übermittelt werden
Mit dem ELStAM-Verfahren wird die Papierlohnsteuerkarte für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer vollständig abgelöst
(15.04.13) - Mit der Einführung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) wird die Papierlohnsteuerkarte für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer vollständig abgelöst. Wie es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/12604) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12333) weiter heißt, wird bisher nur die Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren ersetzt.
Die Arbeitgeber würden diese Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung erfragen. Langfristig solle auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren elektronisch abgewickelt werden.
Die Linke hatte in ihren Vorbemerkungen u.a. festgestellt:
"(…) Überdies fehlt für das Jahr 2013 die rechtliche Grundlage für notwendige Übergangsregelungen, die bisher in § 52b des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthalten waren. Die bisherige Nichtumsetzung des Jahressteuergesetzes 2013 hat dazu geführt, dass derzeit die Verfahrenserleichterungen lediglich im Billigkeitswege erlassen werden konnten. Neben technischen Fragestellungen ergeben sich hierdurch auch neue datenschutzrelevante Aspekte."
(Deutscher Bundestag: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
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