Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Grünen-Fraktion will "Informationsfreiheit weiter entwickeln"
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen soll durch Einführung einer Abwägungsklausel eingeschränkt werden
(16.05.13) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorlegen. Dabei sollen im IFG festgeschriebene Ausnahmetatbestände, aufgrund derer Informationen verweigert werden können, reformiert und insbesondere der "bisher absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" durch Einführung einer Abwägungsklausel eingeschränkt werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/13097) mit dem Titel "Informationsfreiheit weiter entwickeln".
Ferner sollen die Behörden laut Vorlage mit dem Gesetzentwurf unter anderem dazu verpflichtet werden, amtliche Originaldokumente als auch aufbereitete Informationen im Internet zur Verfügung zu stellen. (Deutscher Bundestag: ra)
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
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Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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